PSA Sachkunde-Lehrgang nach DGUV 312-906 (BGG 906)
Prüfung von PSA gegen Absturz (PSAgA) als Sachkundiger
Schulung zum Sachkundigen zur Prüfung von PSA gegen Absturz nach DGUV Grundsatz 312-906 (BGG 906)
Jede persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV 312-906 geprüft und dokumentiert werden. Jede PSAgA muss dabei den einschlägigen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit entsprechen.
Nach den Berufsgenossenschaftlichen Regeln und der DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (ehemals BGR 198) hat jeder Unternehmer die Pflicht PSAgA, entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen mindestens einmal jährlich auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.
Wir Bilden aus zum Sachkundigen zur Prüfung von PSAgA gemäß BG Regeln und der DGUV 312-906.
Den Teilnehmer werden möglicherweise eintretende Schäden an der Ausrüstung umfassend aufgezeigt und erläutert. Dabei werden die äußeren bzw. sichtbaren Mängel (z. B. chemische Einflüsse, Alterung, Verschleiß, Sturzindikatoren) und die inneren bzw. nicht sichtbaren Mängel behandelt und bewertet. An Demonstrationsobjekten werden Schäden bzw. Mängel ausführlich erklärt und bewertet. Daraus lassen sich anschließend vom Teilnehmer Empfehlungen und Bewertungen für die weitere Benutzung oder Ablegereife der PSAgA beurteilen.
Um den ordnungsgemäßen Zustand der persönlichen Absturzschutzausrüstung beurteilen zu können, sind weitere spezifische Inhalte im Lehrgangsplan vorgesehen, insbesondere im Zusammenhang mit der Benutzung der Ausrüstung.
Ausbildungsinhalte:
Aufgaben und Verantwortung
von Unternehmer/innen bzw. Arbeitgebern, Aufsichtführenden, Beschäftigten bzw. Verwender/innen und Sachkundigen bei der Auswahl, Bereitstellung und Verwendung der persönlichen Arbeitsschutzausrüstung
Anerkannte Regeln der Technik
(relevante Rechtsgrundlagen, Vorschriften und Normen)
EU-Konformitätserklärung
Produktkennzeichnung
Gebrauchsanleitung/Sicherheitsinformationen
der Hersteller
Systeme, deren bestimmungsgemäße Benutzung sowie Einsatz- und Verwendungsbereiche
Materialkunde
Mängel und Schäden
Kräfte und deren Wirkung
(z. B. Fangstoßkräfte, Prüfkräfte), Vektorkräfte (z. B. beim Spannen von Seilen)
Aufbewahrung, Pflege, Lebensdauer
Eingangskontrolle und Registrierung
Organisation
der Prüfung und Festlegung von Prüfintervallen
Dokumentation
der Prüfung
Produktwarnungen, Aufrufe zur Überprüfung, Rückrufaktionen
Hinweise auf Fachliteratur, Herstellerveröffentlichungen, Internetquellen
Abschlusstest
Teilnehmerkreis
Personen, die zur Sachkundeprüfung von PSA gegen Absturz (PSAgA) bestellt werden sollen:
Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Alle Personen, die jährliche Revisionen durchführen sollen
Voraussetzungen für die Teilnahme nach DGUV Grundsatz 312-906
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ausreichende Kenntnisse hinsichtlich des Einsatzes und Umganges mit persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz besitzen und von denen anzunehmen ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Der Test kann bei Nichtbestehen nach 24 Stunden wiederholt werden.