BGR/GUV-R 198 / DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR) (bisherige ZH 1/709)
In dieser Regel sind die Vorschriften
- des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeits-schutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG),
- der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV)