Rechtliche Grundlagen und Informationen
TRBS 2121 „Technische Regeln für Betriebssicherheit - Gefährdung von Personen durch Absturz“
DIN 4426 „Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze + Verkehrswege“
DIN EN 363 „Persönliche Absturzschutzausrüstung – Persönliche Absturzschutzsysteme“
DGUV Vorschrift 38 (ehem. BGV C22) „Bauarbeiten“
BGR 198/DGUV Regel 112-198 „Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“
DGUV Information 201-007 (ehem. BGI 656) „Dacharbeiten“
DGUV-I 201-056 (ehem. BGI 5164) „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“
ASR A2.1 „Technische Regeln für Arbeitsstätten - Schutz vor Absturz..., Betreten von Gefahrenbereichen“
DIN EN 795 „Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen“
DGUV Grundsatz 312-906 (ehem. BGG 906) „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“
Recht der Unfallversicherungsträger
Die Unfallversicherungsträger haben gemäß Sozialgesetzbuch VII u. a. die Aufgabe, "mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen."
In diesem Zusammenhang werden sie ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, "soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen". Neben diesen DGUV Vorschriften veröffentlichen die Unfallversicherungsträger unter anderem DGUV Regeln und DGUV Informationen:
DGUV Vorschriften:
Die DGUV Vorschriften sind als autonomes Recht für die Versicherten verbindlich.
DGUV Regeln:
Als Hilfestellung bei der Umsetzung der Anforderungen aus den staatlichen und autonomen Arbeitsschutzvorschriften erstellen die Unfallversicherungsträger DGUV Regeln unter Berücksichtigung von technischen Spezifikationen und Erfahrungen aus der Präventionsarbeit. Bei Einhaltung der dort gegebenen Empfehlungen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Er hat aber auch die Möglichkeit, mit anderen Lösungen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten zu erreichen.
DGUV Informationen:
Als DGUV Informationen geben einzelne Unfallversicherungsträger spezielle Veröffentlichungen als
unverbindliche Hilfestellungen und Empfehlungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten und Zielgruppen heraus.
Quelle: IFA / DGUV
Link:https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/regeln-und-vorschriften/erlaeuterungen-zum-regelwerk/index.jsp