Werden FFP2-Masken während der Arbeitszeit getragen, hat der Arbeitgeber die Regelwerke der Berufsgenossenschaft zu beachten. Das muss beachtet werden, auch wenn der Gesetzgeber gemäß Infektionsschutzgesetz (gemäß § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1, § 28a IfSG) eine Masken-pflicht per Rechtsverordnung erlässt. Dies befreit den Arbeitgeber nicht von Präventionsmaß-nahmen, die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbe-dingten Gesundheitsgefahren.
Eine FFP2 Maske fällt unter der DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten". Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) hebt die Regeln der Präventionsmaßnahmen und Pflichten nicht auf, sondern kann ergänzend und erweiternd betrachtet werden. Es kann zu Änderungen kommen, jedoch sind folgende Punkte einzuhalten:
Durch ständige Änderungen der Politik und Wissenschaft werden immer neue Regeln, Vorschriften oder Benutzungshinweise zu FFP2 Masken geliefert. Wir versuchen Sie immer Tagesaktuell auf dem Laufenden zu halten!
Hinweis vom RKI (Robert-Koch-Institut) 22.01.2021 bezüglich FFP2 Maske während der Arbeitszeit:
Wie werden FFP2-Masken im Arbeitskontext getragen?
Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsform und abschließend auf der Haut) getragen wird. Im Rahmen des Arbeitsschutzes wird der Dichtsitz der Maske durch den sogenannten FIT-Test sichergestellt.
Beim korrekten Einsatz von FFP2-Masken besteht ein erhöhter Atemwiderstand, der die Atmung erschwert. Deswegen sollte vor dem Tragen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung angeboten werden, um Risiken für den Anwender individuell medizinisch zu bewerten.
Gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt
(siehe Herstellerinformationen, in der Regel 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause). Dies minimiert die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand.
Weiterhin sollten FFP2-Masken bestimmungsgemäß nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.
Quelle: RKI
(Textpassagen sind durch uns durch Fettschrift hervorgehoben worden)
Personen im privaten Bereich, außerhalb von gewerblichen Tätigkeiten, sollten unbedingt auf die Tragezeit achten. Dies betrifft im besonderen Menschen mit Atembeschwerden oder auch ältere Menschen.
Dazu schreibt das Robert-Koch-Institut (Stand 22.01.2021)
"Was sollte beim Einsatz von FFP2-Masken bei Risikogruppen beachtet werden?
Beim Einsatz von FFP2-Masken bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind negative gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen."
Quelle: RKI (Stand 22.01.2021)
Eine Reinigung von FFP2 Masken ist im gewerblichen Bereich gemäß Arbeitsschutz und Herstellervorgaben nicht vorgesehen. Es handelt sich um Einmalprodukte.
In einer FFP2 Maske befinden sich mehrere Lagen, die unter anderen dafür sorgen, dass eine statische Aufladung vorhanden ist. Diese erzeugt die filtrierende Wirkung. Durch Reinigungsversuche wird die Lage in der Maske außer Funktion gesetzt und zeigt nicht mehr die gewünschte Wirkung.
Sollte der Arbeitnehmer eine FFP2 Maske mehrfach benutzen, aufgrund von Marktknappheit, so hat der Arbeitgeber grundsätzlich die Verantwortung und muss die in einer Betriebsanweisung sowie in einer Gefährdungsbeurteilung niederschreiben und geeignete wissenschaftliche Quellen und Forschungsergebnisse dazu beifügen.