Prüfung Steigleitern

Orstsfeste Steigleitern und Steigeisengänge

Prüfung von ortsfesten Steigleitern und Steigeisengänge
gem. DGUV I 208-032 (ehm. BGI/GUV-I 5189)

Ortsfeste Steigleitern und Steigeisengänge müssen wiederkehrend geprüft werden! Wir führen diese wiederkehrenden Prüfungen für ortsfeste Steigleitern und Steigeisengänge aus.

Arbeitssicherheit und Verantwortung
Unsere Leistungen:
  • Erstprüfungen mit Vergabe von Inventarnummern
  • Gefährdungsbeurteilungen und Festsetzung von Fristen
  • Befestigungsprüfungen durch Dübel Prüfungen und oder Endoskopie 
  • Wiederkehrende Prüfungen von ortsfesten Steigleitern & Steigeisengänge
  • Kennzeichnung durch Grundplaketten & Prüfplaketten
  • Gerichtsfeste Dokumentation der Prüfungen
  • Ausführliche Prüfprotokolle
  • Inventarisierung inkl. Information über anstehende Prüfungen und Übergabe der Inventarliste im passenden Format für Ihr System oder Computer Aided Facility Management (CAFM) System
Prüfung von:
  • Steigleitern für Bauliche Anlagen nach DIN 18799-1 und DIN 18799-2
  • Notleiteranlagen nach DIN 14094-1
  • Steigleitern für Bauwerke und Schächte nach DIN EN 14396
  • Steigleitern als Zugang zu maschinellen Anlagen nach DIN EN ISO 14122-4
  • Steigeisen und Steigeisengänge an Schornsteinen und Schornsteinmantel, gemäß DGUV Information 201-055
  • Steigleitern für Schornsteine DIN 18799-3
  • Steigeisengänge an "Freistehende Schornsteine" in Massivbauart DIN 1056, DIN 13084 Teil 1 bis 7
Wir führen die ortsfesten Steigleitern Prüfungen im laufenden Betrieb durch.
Prüfungen von Steigleitern an baulichen Anlagen (z. B. Kühltürmen, Schornsteinen, Silos, Masten, Ölbunker etc.) Wetterunabhängig unter Bezug auf Sicherheitstechnische Aspekte.

Prüfung nach DGUV I 208-032 - (bisher: BGI/GUV-I 5189), TRBS2121, ASR A1.8, BetrSichV

Als Sachkundige erfüllen wir die Anforderungen um sachgerecht und normgerecht mit fundiertem Wissen die Prüfungen durchzuführen.
Wir sind spezialisiert auf Gebäude, Industrieanlagen und Windenergieanlagen (WEA).

Bei Steigleitern und Leitern wird der Prüfintervall durch eine Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Die Gefährdungsbeurteilung wird von uns erstellt und ist im Prüfpreis enthalten.

In Industrieanlagen prüfen wir im laufenden Betrieb und erstellen bei einer Erstprüfung eine Inventarliste und umfangreiche Prüfprotokolle und Dokumentationen.
Unser Team ist speziell geschult, verfügt über ein Safety Book und alle notwendigen Zertifikate. Zudem noch extra Schulungen und Ausbildungen für den offshore Bereich nach GWO / HUET und BOSIT.

Rufen Sie uns an:  02309 60099-69
oder
E-Mail: anfrage@psa-check.com


Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot, unverbindlich und kostenlos für Sie.

Profitieren Sie von unserem günstigen Preis und umfangreichen Service.

Durch unseren günstigen Meterpreis wird Ihnen exakt nur das berechnet, was auch geprüft wird. Oder wir erstellen einen Pauschalpreis. Unsere Preise sind unschlagbar günstig und das bei maximaler Qualität und Leistung. Zudem bieten wir noch attraktive Rabatte bei größeren Auftragsvolumen, bei einer längeren Zusammenarbeit sowie ein Neukundenrabatt.

Sie benötigen eine Planungssicherheit bei der Findung der Kostenobergrenze?
Wir kommen kostenlos zu Ihnen und erstellen ein unverbindliches Angebot mit einer klar definierten Kostengrenze.
Ortsfeste Steigleitern sind nicht zu verwechseln mit ortsveränderlichen Leitern und Tritte.
Die ortsfesten Steigleitern unterliegen anderen Normen und Regelungen und sind nicht mit ortsveränderlichen Leitern und Tritte gleich zusetzen.

Regelmäßige wiederkehrende Prüfungen sind nicht nur aufgrund der Regeln und Gefährdungsbeurteilungen einzuhalten, sondern sind auch für die Arbeitssicherheit und Werterhaltung unumgänglich.
(Unten: Schadensbilder von Sprossen)
Schäden an einer Steigleiter können vielfältig sein, defekte Sprossen, die von einer Lackschicht verdeckt sind, lose oder falsche Wandanker, defekte Wandverbindungen u.v.m..
Nicht immer sind Schäden oder Mängel so offensichtlich, Schäden können verdeckt sein oder schon im Vorfeld vermieden werden.
Falls ein Benutzer der Steigleiter durch einen Sturz zu Schaden kommt, stellt sich sofort die Frage, ob die Steigleiter sicher und geprüft war. Durch eine Gefährdungsbeurteilung und eine Prüfung können Unfallgefahren erkannt und vermieden werden.

Prüfung, Wartung und Montage von Steigleitern, alles aus einer Hand.

Wir prüfen und montieren. Sollten Steigleitern defekt sein, nicht mehr standsicher, keiner geltenden Bauvorschrift oder Norm entsprechen. So können wir Ihnen auch eine Neuinstallation aus einer Hand anbieten.

Ob eine Steigleiter gesperrt und ausgetauscht werden muss, wird unter der Berücksichtigung aller Normen, Vorschriften und Regeln sowie den möglichen geltenden Bestandsschutz und den Zustand entschieden.

Sollte eine Steigleiter ausgetauscht werden müssen, so erstellen wir Ihnen unverbindlich immer von verschiedenen Herstellern mehrere Angebote. Bei der Montage ist immer ein Zertifizierter Prüfer im Team, der die fachgerechte Montage der Steigleiter beaufsichtigt und die Abnahme der Montagetätigkeiten dokumentiert.
Regeln und Gesetze für Prüfung Sekuranten Steigleitern Leitern und Tritte sowie Hochregale

Wir lassen Sie nicht alleine stehen, wenn Sie Fragen zu Prüfungen, Regeln, Verordnungen, Normen oder Gesetze haben. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Gerne können Sie uns per E-Mail (anfrage@psa-check.com) oder telefonisch (02309 60099-67) erreichen. Wir Prüfen nicht nur, sondern für uns bedeutet eine Prüfdienstleistung, Sie von der Ausarbeitung bis zum Ende zu begleiten bzw. diese Tätigkeiten durchzuführen.


PSA-Check Poelmann

Unsere Zertifikate sind immer auf dem aktuellsten Stand. Unsere Prüfer für Steigleitern nehmen mindestens einmal im Jahr an Schulungen und Seminaren teil. Die Qualität unserer Prüfung ist uns wichtig.

Verwandte Themen

In 70 % aller Unternehmen sind die ortsfesten Steigleitern ungeprüft.
"Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden
sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."
Werner von Siemens, Berlin 1880

Fast jedes Unternehmen hat einen eigenen Beauftragten für ortsveränderliche Leitern und Tritte die regelmäßig geprüft werden. Wie schaut es mit den fest verschraubten hohen Leitern aus, die sogenannten ortsfesten Steigleitern, als Notleiter oder Fluchtleiter bekannt oder als Zugänge zu Maschinen und hohe Anlagen? Diese sind zum größten Teil ungeprüft! Eine traurige aber alltägliche Bilanz der Arbeitssicherheit. Im Windenergiebereich sieht dies schon wieder ganz anders aus, in den ersten Jahren nach der Inbetriebnahme sind durch Wartungsverträge die Prüfungen gesichert.

Eine Prüfung von ortsfesten Steigleitern ist nicht vergleichbar mit einer Prüfung von ortsveränderlichen Leitern und Tritten. Viele Faktoren spielen dort eine entscheidende Rolle die, berücksichtigt werden müssen und nur von erfahrenen Prüfern mit Hintergrundwissen sollten diese Prüfungen durchgeführt werden. Kommt es zu einem Absturz, so stellt sich als Erstes die Frage, ist die Steigleiter geprüft gewesen. Sollte diese Steigleiter geprüft gewesen sein, aber nicht der geltenden Arbeitsschutzbedingungen und Norm entsprechen, steht man als Unternehmer wieder in der Verantwortung. Setzen Sie ein Zeichen der Vernunft und der Arbeitssicherheit. PSA-Check Poelmann
Share by: