Für jede Dachfläche müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden, um mögliche Gefahren aufzuzeigen und eine Gefahr durch technische Maßnahmen und Regeln abzuwenden oder aufzuzeigen.
Was befindet sich auf der Dachfläche? Was sind mögliche Gefahren? Wer benutzt die Dach-flächen? Sind Klimageräte vorhanden? Sind regelmäßige Wartungsarbeiten auf dem Dach notwendig? Sind nur geschulte Monteure / Handwerker in einer PSAgA auf dem Dach? Sind Laufwege vorhanden? Sind Lichtkuppeln Durchsturzsicher? Ist der Absturzgefährdete Bereich ausreichend gesichert?
Das sind nur einige Bereiche die eine Gefährdungsbeurteilung notwendig machen. Sie als Eigentümer / Betreiber oder Gebäudemanager sind in der Verantwortung.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist zwingend erforderlich, bleiben Sie auf der rechtssicheren Seite. Schützen Sie andere, die Dachflächen betreten müssen. Aber auch Ihr Unternehmen und sich selbst!
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
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Telefon: 02309 60099-69
E-Mail: anfrage@psa-check.com
Einige Vorschriften und Regelwerke in der Übersicht:
Vorschriften, Regelwerke
Gesetze, Verordnungen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Baustellenverordnung (BaustellV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Technisches Regelwerk zu den Arbeitsschutzverordnungen
ASR A2.1: Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
ASR A1.8: Verkehrswege
DGUV 201-056
DIN 4426
TRBS 2121: Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen
TRBS 2121 Teil 1: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten
TRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern
TRBS 2121 Teil 3: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen
TRBS 2121 Teil 4: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Heben von Personen mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln
RAB 32: Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen – Unterlage für spätere Arbeiten
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
DGUV Vorschrift 38 (bisher BGV C22): Bauarbeiten