Höhenarbeit Montage

Höhenarbeiten Montage durch Seilzugangstechnik

Höhenarbeiten Montage

Unsere Seilzugangstechniker (Industriekletterer) können Anlagen zum Blitzschutz, Mobilfunk, Bauwerksüberwachung und technische Installationen sowie bauliche Konstruktionsteile installieren oder demontieren.

Was immer auch die Aufgabenstellung ist, mit uns sparen Sie kosten und Zeit und das mit der Gewissheit das alles auf dem höchsten Sicherheitsniveau durchgeführt wird. Keine teuren Gerüste, keine Hubsteiger und kein Autokran.


Bevor unsere Industriekletterer im Seilunterstützten Arbeitsverfahren etwas durchführen, erstellen wir umfangreiche Gefährdungsbeurteilungen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für den Notfall- und Rettungsplan.

Unser Team ist nur Symbolhaft für unsere Tätigkeiten, wir haben für jede Anforderung unsere Spezialisten. Denn jede Höhenmontage setzt andere Maßstäbe im Bereich des geforderten Handwerks.

Seilzugangstechniker (Industriekletterer) der PSA-Check Poelmann GmbH installieren, montieren und demontieren an schwer zugänglichen Stellen. 

Durch unseren Einsatz von Seilzugangstechniken sind wir in der Lage schnell, ökonomisch und effektiv Spezialmontagen durchzuführen. Unsere Höhenarbeiter können vielfältige Arbeiten ausführen, von Kleinaufträgen bis hin zu Großprojekten oder zur Unterstützung bei Kran- oder schweren Last arbeiten.

Dabei steht die Arbeitssicherheit immer im Vordergrund. Jeder Höhenarbeiter/Industriekletterer muss sich regelmäßig einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um überhaupt die Grundvor-aussetzung dieser Tätigkeit zu gewährleisten.

Die G 41 Untersuchung nach GWO – Arbeiten mit Absturzgefahr.
Jeder Seilzugangstechniker muss zudem mindestens jedes Jahr einen Höhenrettungskurs nach BGR/GUV-R 199 absolvieren. Dazu werden weitere Schulungen im Bereich der Höhenrettung sowie Ersthelfer absolviert. 

Neben der Grundausbildung zum Seilzugangstechniker (Industriekletterer) gehören auch die Ausbildungen in den weiteren Leveln bzw. Stufen und eine regelmäßige Schulung.

Alle Höhenarbeiten werden nach der TRBS 2121-3, BetrSichV und den Grundsätzen der FISAT bzw. IRATA ausgeführt.

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