Wie erkennt man unseriöses Vorgehen eines Herstellers oder Unternehmen?
Es wird zurzeit folgende Aussage getätigt oder verbreitet:
"... Laut der aktuellen DIN EN 795 sind Zugversuche oder Belastungsversuche verboten oder untersagt..."
"... Laut der DGUV 201-056 sind Belastungsversuche / Zugversuche untersagt... Sachkundige..."
"...der Anschlagpunkt wird beschädigt und unbrauchbar..."
"...die Statik der Unterkonstruktion oder die Dachfläche wird beschädigt..."
Falls Sie so eine Aussage hören oder lesen, sollte bei Ihnen sofort Vorsicht geboten sein!
Warum?
Die DIN EN 795 ist seit mehr als 5 Jahren nicht mehr gültig für Anschlagpunkte / Sekuranten die fest mit dem Bauwerk verbunden sind! Es wird also auf eine DIN EN 795 verwiesen die seit mehr als 5 Jahren keine Gültigkeit mehr für Ihre Produkte und Prüfung besitzt!
Bezieht sich ein Hersteller oder Unternehmen auf die aktuelle oder aktualisierte DIN EN 795, so kann man von Unwissenheit oder Vorsatz sprechen.
Bezieht sich ein Hersteller oder Unternehmen auf die DGUV 201-056 und verweist auf "Sachkundigen" oder das Flussdiagramm, so kann man von Irreführung sprechen.
Die DGUV 201-056 weist ausdrücklich auf Seite 20 darauf hin "Unterhalt und nachträgliche Prüfung von bestehenden Anschlageinrichtungen",
Belastungsversuche durch Sachkundige NEIN, durch
Personen mit fundierten Fachkenntnisse JA!
Sollte jemand beide Punkte nennen, DIN EN 795 und DGUV 201-056 und damit Belastungsversuche als verboten, unerwünscht oder nicht rechtens nennen, sollte Ihnen folgendes jetzt klar sein:
Ihr gegenüber in Person, Mail oder Schriftstück möchte Ihnen lediglich neue Produkte verkaufen oder hat absolut kein Wissen, über das was er Ihnen mitteilt!
Kritisch sollten Sie auf jeden Fall in dem Moment werden, wenn jemand sagt: "...durch Zugversuche durch ein Prüfunternehmen mit fundierten Kenntnissen werden die Anschlagpunkte / Sekuranten beschädigt oder unbrauchbar."
Sollten Anschlagpunkte / Sekuranten so vom Hersteller konstruiert worden sein, dass die Mindestprüfkraft den Anschlagpunkt oder die Verbindung zum Untergrund zerstört, so dürften diese überhaupt nicht im Verkehr gebracht werden.
Wir bitten jedes Mal um eine öffentliche Stellungnahme von Herstellern oder Unternehmen in solchen uns bekannten fällen. Wir haben trotz vielfacher nachfragen bis heute jedes Mal nur immer eine Antwort erhalten:
"Wir geben hierzu keine Stellungnahme ab"
Zum Zeitpunkt der Installation muss der Anschlagpunkt die geforderte Zugfestigkeit bauseits bereits erfüllen und für den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sein.
Dies bedeutet, der Anschlagspunkt inklusive der vorgegebenen und mitgelieferten Befestigungsmaterialien sind für einen Absturz ausgelegt, selbst wenn es sich um ein Rückhaltesystem handelt. Somit ist einer Belastungsprobe nichts entgegenzustellen. Auch eine Belastungsprobe in Form einer Zugprobe darf dem Material nicht zusetzen, da bei einer Belastungsprobe die Streckgrenze des Grundmaterials des Anschlagpunktes selbst nicht erreicht wird.
Vor der Montage der Sekuranten / Anschlagpunkte war auch vor Oktober 2012 die Tragfähigkeit der Dach- / Unterkonstruktion zu prüfen und im Zweifelsfall ein Statiker hinzuzuziehen sowie die Baubestimmungen einzuhalten.
Die Montage durfte auch vor Oktober 2012 nur von qualifiziertem Montagepersonal entsprechend der Montagehinweise des Herstellers durchgeführt werden.
Sind diese Punkte eingehalten worden, so hat eine anschließende Belastungsprobe der Sekuranten keinen Einfluss auf die Festigkeit nach der Belastungsprobe. Sollte sich ein Sekurant während der Belastungs- / Zugprobe lösen, so wäre der Sekurant auch bei einer vorhandenen Montagedokumentation nicht mehr zulässig und müsste gesperrt und ausgetauscht werden.
Die Prüfung darf natürlich nur von Prüfpersonal mit fundierten Fachkenntnissen ausgeführt werden. Dies darf aber auch nur dann durchgeführt werden, wenn der Hersteller bekannt ist, Typ und Ausführung bekannt ist und die aufzubringende Prüfkraft bekannt ist.
Es gibt oft die Aussage, die DGUV 201-056 untersagt in der aktuellen Fassung von August 2015 die Zug- / Belastungsproben an Sekuranten, um die fehlende Montagedokumentation von dem Anschlagspunkt durch eine Belastungsprobe zu ersetzen (bei Anschlagspunkten vor Oktober 2012 bzw. August 2015).
Diese Aussage ist falsch!
Die DGUV Information 201-056 besagt auf Seite 20 folgendes:
- Unterhalt und nachträgliche Prüfung von bestehenden Anschlageinrichtung
Eine nachträgliche Prüfung (Sachkundigen Prüfung) bestehender AE birgt verschiedene Gefahren und darf nur von Personen mit fundierten Fachkenntnissen ausgeführt werden.
- unsachgemäße Prüfung
- Befestigungsmittel können überbeansprucht werden, Beschädigung der Dachhaut etc.
(Realer Kräftefluss nicht erkannt ➜ Prüfkräfte können um Faktoren zu hoch oder tief liegen)
- Eine Prüfung ist in jedem Fall schriftlich zu dokumentieren und entspricht einer Wiederholungsprüfung des Anschlagpunkts
Die Änderung ist in der Vorgehensweise, dort wird nun auf eine Rüttelprobe mit max. 70 kg verwiesen anstelle der Zugprobe. Die Bedenken lagen in der unsachgemäßen Ausführung der Zugproben. Jedoch wird nun im Unterhalt und nachträgliche Prüfung von bestehenden Anschlageinrichtung
darauf verwiesen, dass die Belastungsproben nur von Personen mit fundierten Fachkenntnisse durchgeführt werden dürfen.
Die Firma ABS Safety GmbH gab schon am 29.01.2016 folgendes Statement dazu:
(Originalzitat)
"Wir (die Firma ABS Safety GmbH) als Hersteller für Personenabsturzsicherungen, sprechen unsere Produkte davon frei! An Absturzsicherungen von ABS dürfen nach wie vor Zugversuche durchgeführt werden! Dies ist ein Qualitätsmerkmal!"
(Kundeninformation vom 29.01.2016 / ABS Safety GmbH)
In der Vorgehensweise der Prüfung von Sekuranten ohne Montagedokumentation sowie nicht einsehbarer Befestigung ist in der EN 795 für Anschlagpunkte die Belastungsprobe in der schematischen Vorgehensweise enthalten.
Der Weg der Prüfung wurde von uns mit grünen Pfeilen verdeutlicht.
(siehe unten)
Bitte beachten Sie, die EN 795 hat KEINE Gültigkeit für fest verbaute Anschlagpunkte!