Les règles techniques relatives à la sécurité de fonctionnement étayent l'ordonnance sur la sécurité industrielle et fournissent des informations utiles sur l'application. Si l'employeur respecte les exigences, il peut supposer que toutes les exigences du BetrSichV sont satisfaites.
Le TRBS 1201 s'occupe de l'inspection d'objets nécessitant une surveillance. Il définit le type, la portée et la fréquence du test. Le règlement précise également les exigences auxquelles l'examinateur doit satisfaire et la forme sous laquelle l'examen doit être documenté.
L'entrepreneur doit demander à l'auditeur de conserver des enregistrements appropriés des résultats des tests. En termes de contenu, les informations suivantes ne doivent pas manquer:
- Date du test
- Type de test (avant la première mise en service, récurrent, après modification)
- Bases de l'examen
- Contenu du test (méthode de mesure)
- Résultat du test (valeurs mesurées)
- Liste des défauts constatés
- Instructions sur la façon de procéder, de réparer, de continuer à fonctionner
- Informations sur le testeur (les résultats du test doivent pouvoir être attribués à l'élément de test)
Selon TRBS 1201, les tests peuvent également être enregistrés dans un système électronique. Un autocollant de test doit également être apposé sur l'élément de test pour un contrôle complet.
Auch in den Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind Hinweise zur Kennzeichnung und Dokumentation enthalten. Ein Beispiel ist die DGUV Information 208-032 oder die BGR 198/199
Es wird ausdrücklich festgelegt, dass das Ergebnis der Prüfung zu dokumentieren ist. In der Praxis soll ein aussagekräftiges Prüfprotokoll, mit Messwerten und Messverfahren angefertigt werden. So können aktuelle mit vergangenen Prüfergebnissen sehr gut verglichen werden. Außerdem ist es möglich den sicherheitstechnischen Werdegang des geprüften Gegenstandes abzuleiten. Die Prüfprotokolle sollten somit nicht nur bis zur nächsten Prüfung, sondern längerfristig aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln sollten mindestens folgende Informationen umfassen:
- Daten zum geprüften Arbeitsmittel (Hersteller, Typ, Seriennummer usw.)
- Standort des Prüfgegenstandes
- Datum der Prüfung
- Umfang (gesetzliche Grundlage) der Prüfung
- Verwendete Mess- und Prüfgeräte
- Ergebnis der Prüfung
- Empfohlene Prüffrist (Festlegung des nächsten Prüftermins)
- Daten zum Prüfer (Name, beauftragte Firma)
Nach abgeschlossener Prüfung wird durch die DGUV Information empfohlen, eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin anzubringen. Auf diese Weise wird auch der Benutzer bzw. der Mitarbeiter in den Prüfprozess einbezogen. Durch die Prüfplakette kann das Arbeitsmittel überwacht und der nächste Prüftermin nicht vergessen werden.
Auch diverse DIN Normen weisen darauf hin Prüfergebnisse zu dokumentieren und zu kennzeichnen. Inhaltlich werden auch hier Informationen wie der Name des Prüfers und Auftraggebers, die Art des Prüfobjektes, die Ergebnisse aller Prüfschritte und Messungen, das Datum und die Unterschrift gefordert. Die gewonnenen Daten können handschriftlich oder auch digital in Form eines Prüfprotokolls festgehalten werden. Auch die Anbringung einer Prüfplakette wird in einigen Normen vorgeschrieben.
Rechtssichere Dokumentation und Kennzeichnung
Die Dokumentation und Kennzeichnung von Prüfergebnissen wird von zahlreichen Vorschriften, Gesetzen und Informationsschriften thematisiert und festgelegt. Sie gehören somit als wichtige Prüfschritte zur Kontrolle von Arbeitsmitteln dazu. Der Arbeitgeber oder Unternehmer sollte deshalb in jedem Fall dafür sorgen, dass die Dokumentationspflicht eingehalten wird.
Umfassende Aufzeichnungen sind ein wichtiger Sicherheitsaspekt. Durch den Vergleich der Prüfprotokolle werden Veränderungen schnell bemerkt. So können zum Beispiel zu erwartende Schäden schon vor ihrer Entstehung verhindert werden. Dies sorgt für einen sicheren Zustand des Arbeitsmittels und verhindert Unfälle und Verletzungen.
Ein weiterer wichtiger Grund für die Dokumentation und auch Kennzeichnung von geprüften Gegenständen ist die bessere Überwachung. Das heißt, je nachvollziehbarer und zugänglicher der Zustand einer Maschine dargestellt wird, desto mehr Personen überwachen ihn. Durch Prüfplaketten können Mitarbeiter sehen, wann die letzte Prüfung stattgefunden hat oder wann die nächste durchzuführen ist. Die Wahrscheinlichkeit einen Prüftermin zu verpassen sinkt.
Kommt es trotz aller Prüfungen und Sicherheitstests zu einem Unfall, liegt es beim Unternehmen seine „Unschuld“ zu beweisen. Können in dieser Situation ausführliche Prüfprotokolle vorgelegt werden, ist die Sorgfaltspflicht eingehalten und das vorschriftsgemäße Vorgehen der Firma nachgewiesen.
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