Sekuranten auf Dachflächen ohne Montagedokumentation

Sekuranten ohne Montagedokumentation Prüfen Anschlagpunkte

Sekuranten ohne Montagedokumentation

Prüfung von Sekuranten bzw. Anschlagpunkte auf Dachflächen ohne Einbauprotokoll oder Montagedokumentation.

Neuinstallation oder Prüfung?

Prüfung von Anschlagpunkte / Sekuranten auf Dachflächen ohne Montage-Dokumentation nach DIN EN 795. Installationen vor 2012 bzw. DGUV Information 201-056 (ehem. BGI 5164)

Einige wichtige Informationen.

Am 21. Oktober 2010 stellte der Europäische Gerichtshof (EUGH) in seinem Urteil C185/08 fest, dass AE, die zum Verbleib am Bauwerk vorgesehen sind, nicht der PSA-Richtlinie unterliegen, sondern als Bauprodukt nach Richtlinie 89/106/EWG einzustufen sind.

Demnach war die bis dahin geltende DIN EN 795 nicht mehr für fest verbaute Anschlageinrichtungen / Sekuranten (AE) gültig.

Die im Juli 2012 geänderte und angepasste DIN EN 795 (Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen) wurde am 24. November 2015 durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2181 der Europäischen Kommission eingeschränkt.

Die DGUV 201-056 mit den "Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern" wurde im August 2012 neu ausgegeben. Im August 2015 wurde eine aktualisierte Fassung herausgegeben. Nach dem oben genannten Beschluss vom 24. November 2015 wurde die DGUV 201-056 mit aktualisiertem Anhang 3 aus April 2017 veröffentlicht. Der Anhang 3 ist eine Präventationsleitlinie "Durchführung von Sachkundigenprüfung an Anschlageinrichtungen".

Dort wird die Ermittlung bzw. Prüfung von Anschlageinrichtungen ohne Nachweis einer sachgemäßen Montage (Montagedokumentation) geregelt und mit einzelnen Abläufen zusätzlich im Flussdiagramm dargestellt.

Kurze Zusammenfassung:

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 21.10.2010 festgestellt das die Anschlageinrichtungen nicht Teil einer PSA gegen Absturz ist und die EN 795 keine Gültigkeit dafür besitzt.

Die EN 795 wurde darauf im Juli 2012 geändert. Die DGUV 201-056 wurde im August 2012 geändert.

Im August 2015 wurde die DGUV 201-056 nochmals geändert.

Am 24. November 2015 ergeht ein Beschluss der Europäischen Union das die EN 795 in der aktualisierten Fassung nicht für die fest verbauten Anschlageinrichtungen genügen, da diese nicht als PSA gelten.

Die DGUV 201-056 wird im April 2017 mit der geänderten Durchführung von Prüfungen ohne Montagedokumenationen herausgegeben.

Somit sind Prüfungen nur noch von Sachkundigen Prüfern auszuführen. Da die Anschlageinrichtungen keine PSA gegen Absturz ist, reicht eine Ausbildung zum Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 (ehem. BGG 906) nicht mehr aus.

Prüfungen ohne Montagedokumentation sind durch Vorgaben der Hersteller und Richtlinien im einzelnen geregelt und möglich. Dazu muss nicht jede Dachhaut aufgeschnitten werden, es können auch Belastungsproben (Zugversuche) durchgeführt werden. Diese sind aber nur von Sachkundigen durchzuführen um eine Schwächung bei zu hoher Zugbelastung auszuschließen.



Wir sind als Prüfunternehmen im ständigen Dialog mit der Berufsgenossenschaft, Normenausschüsse und Hersteller. Unsere Prüfer sind IHK geprüfte und ausgebildete Werkstoffprüfer mit Zertifikaten im Bereich Zugprüfungen sowie Belastungsprüfungen, des weiteren vom Hersteller zertifizierte Sachkundige. Zusätzlich natürlich auch Sachkundige nach DGUV Grundsatz 312-906 (was aber im Bereich der Sekuranten ohne Bedeutung ist).

Vor 2012 war zur Prüfung die Einbau- bzw. Montagedokumentation von keiner großen tragenden Rolle. Deswegen sind im Großen und Ganzen bei Sekuranten, die vor 2012 in einer Dachhaut verbaut worden sind ohne Montagedokumentation.

Viele Prüfunternehmen verunsichern zudem die Unternehmen und drängen in diesem Fall zum Öffnen der Dachhaut und einer Neuinstallation der Sekuranten. Dies ist natürlich mit einem sehr hohen Kostenaufwand verbunden.

Im Vordergrund steht natürlich unbestritten die Sicherheit, ohne auf den wirtschaftlichen Aspekt zu achten.
In 95 % aller Fälle ist ein Öffnen der Dachhaut wegen fehlender Montage Dokumentation unnötig.

Wir schaffen Klarheit!

Unser Prüfunternehmen steht im ständigen Dialog mit der Berufsgenossenschaft, Normenausschüsse, Hersteller von Anschlagpunkte, der DGUV und weiteren verantwortlichen Stellen im Bezug auf Regelwerke, Normen, Gesetze und der Arbeitssicherheit. Denn Prüfungen sind keine Interpretation von Regelwerke und Normen, sondern unterliegen fundierten wissen.
Zum Zeitpunkt der Installation muss der Anschlagpunkt die geforderte Zugfestigkeit bauseits bereits erfüllen und für den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sein.

Dies bedeutet, der Anschlagspunkt inklusive der vorgegebenen und mitgelieferten Befestigungsmaterialien sind für einen Absturz ausgelegt, selbst wenn es sich um ein Rückhaltesystem handelt. Somit ist einer Belastungsprobe nichts entgegenzustellen. Auch eine Belastungsprobe in Form einer Zugprobe darf dem Material nicht zusetzen, da bei einer Belastungsprobe die Streckgrenze des Grundmaterials des Anschlagpunktes selbst nicht erreicht wird.

Vor der Montage der Sekuranten / Anschlagpunkte war auch vor Oktober 2012 die Tragfähigkeit der Dach- / Unterkonstruktion zu prüfen und im Zweifelsfall ein Statiker hinzuzuziehen sowie die Baubestimmungen einzuhalten.

Die Montage durfte auch vor Oktober 2012 nur von qualifiziertem Montagepersonal entsprechend der Montagehinweise des Herstellers durchgeführt werden.

Sind diese Punkte eingehalten worden, so hat eine anschließende Belastungsprobe der Sekuranten keinen Einfluss auf die Festigkeit nach der Belastungsprobe. Sollte sich ein Sekurant während der Belastungs- / Zugprobe lösen, so wäre der Sekurant auch bei einer vorhandenen Montagedokumentation nicht mehr zulässig und müsste gesperrt und ausgetauscht werden.

Die Prüfung darf natürlich nur von Prüfpersonal mit fundierten Fachkenntnissen ausgeführt werden. Dies darf aber auch nur dann durchgeführt werden, wenn der Hersteller bekannt ist, Typ und Ausführung bekannt ist und die aufzubringende Prüfkraft bekannt ist.

Es gibt oft die Aussage, die DGUV 201-056 untersagt in der aktuellen Fassung von August 2015 die Zug- / Belastungsproben an Sekuranten, um die fehlende Montagedokumentation von dem Anschlagspunkt durch eine Belastungsprobe zu ersetzen (bei Anschlagspunkten vor Oktober 2012 bzw. August 2015).
Diese Aussage ist falsch!

Die DGUV Information 201-056 besagt auf Seite 20 folgendes:
  • Unterhalt und nachträgliche Prüfung von bestehenden Anschlageinrichtung
Eine nachträgliche Prüfung (Sachkundigen Prüfung) bestehender AE birgt verschiedene Gefahren und darf nur von Personen mit fundierten Fachkenntnissen ausgeführt werden.
- unsachgemäße Prüfung
- Befestigungsmittel können überbeansprucht werden, Beschädigung der Dachhaut etc.
(Realer Kräftefluss nicht erkannt ➜ Prüfkräfte können um Faktoren zu hoch oder tief liegen)
- Eine Prüfung ist in jedem Fall schriftlich zu dokumentieren und entspricht einer Wiederholungsprüfung des Anschlagpunkts
Le changement est dans la procédure, il est maintenant fait référence à un essai de vibration avec un maximum de 70 kg au lieu de l'essai de traction. Les préoccupations résidaient dans la mauvaise exécution des essais de traction. Cependant, maintenant dans le Maintenance et test ultérieur des dispositifs d'ancrage existants a souligné que les tests de résistance ne peuvent être effectués que par des personnes ayant des connaissances spécialisées bien fondées.

La société ABS Safety GmbH a publié la déclaration suivante le 29 janvier 2016:
(Citation originale)
"Nous (la société ABS Safety GmbH), en tant que fabricant de systèmes de protection antichute, approuvons nos produits! Les tests de traction peuvent encore être effectués sur les systèmes de protection antichute ABS! C'est une caractéristique de qualité!"
(Informations client du 29/01/2016 / ABS Safety GmbH)
Dans la procédure de test des chevilles sans documentation d'installation et des fixations non visibles, la norme EN 795 contient le test de charge pour les points d'ancrage dans la procédure schématique.
Le chemin du test a été clairement indiqué par nous avec des flèches vertes.
(voir ci-dessous)
Source: DIN EN 795 publiée par Beuth Verlag / partie de la procédure schématique
Brochure test de sécurisation sans documentation d'installation existante (Télécharger PDF) Informations DGUV 201-056 PDF Télécharger BG R-198 PDF Télécharger
Règles et lois relatives à l'examen des sécurités, des échelles fixes, des échelles et des marches ainsi que des étagères hautes

Falls Sie Fragen zu Regeln, Verordnungen, Normen oder Gesetze haben sollten,  stehen wir Ihnen beratend zur Seite, kostenlos. Gerne können Sie uns per Mail (anfrage@psa-check.com) oder telefonisch  (02309 60099-67)erreichen. Wir Prüfen nicht nur, sondern für uns bedeutet eine Prüfdienstleistung, Sie von der Ausarbeitung bis zum Ende zu begleiten bzw. diese Tätigkeiten durchzuführen.

Rechtliche Grundlagen und Informationen

TRBS 2121 „Technische Regeln für Betriebssicherheit - Gefährdung von Personen durch Absturz“
DIN 4426 „Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze + Verkehrswege“
DIN EN 363 „Persönliche Absturzschutzausrüstung – Persönliche Absturzschutzsysteme“
DGUV Vorschrift 38 (ehem. BGV C22)  „Bauarbeiten“
BGR 198/DGUV Regel 112-198 „Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“
DGUV Information 201-007 (ehem. BGI 656) „Dacharbeiten“
DGUV-I 201-056 (ehem. BGI 5164) „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“
ASR A2.1 „Technische Regeln für Arbeitsstätten - Schutz vor Absturz..., Betreten von Gefahrenbereichen“
DIN EN 795  „Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen“
DGUV Grundsatz 312-906 (ehem. BGG 906)  „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“

Recht der Unfallversicherungsträger

Die Unfallversicherungsträger haben gemäß Sozialgesetzbuch VII u. a. die Aufgabe, "mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen."

In diesem Zusammenhang werden sie ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, "soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen". Neben diesen DGUV Vorschriften veröffentlichen die Unfallversicherungsträger unter anderem DGUV Regeln und DGUV Informationen:

DGUV Vorschriften:
Die DGUV Vorschriften sind als autonomes Recht für die Versicherten verbindlich.
DGUV Regeln:
Als Hilfestellung bei der Umsetzung der Anforderungen aus den staatlichen und autonomen Arbeitsschutzvorschriften erstellen die Unfallversicherungsträger DGUV Regeln unter Berücksichtigung von technischen Spezifikationen und Erfahrungen aus der Präventionsarbeit. Bei Einhaltung der dort gegebenen Empfehlungen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Er hat aber auch die Möglichkeit, mit anderen Lösungen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten zu erreichen.
DGUV Informationen:
Als DGUV Informationen geben einzelne Unfallversicherungsträger spezielle Veröffentlichungen als unverbindliche Hilfestellungen und Empfehlungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten und Zielgruppen heraus.
Quelle: IFA / DGUV
Link:
https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/regeln-und-vorschriften/erlaeuterungen-zum-regelwerk/index.jsp
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