BGR/GUV-R 198 / DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR) (bisherige ZH 1/709)
TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen - Technische Regel für Betriebssicherheit - Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen, die durch Absturz von Personen bei der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln oder beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen entstehen können. Sie benennt beispielhaft Maßnahmen, die zum Schutz von Personen bei Tätigkeiten im Gefahrenbereich angewendet werden können.
Wir lassen Sie nicht alleine stehen, wenn Sie Fragen zu Regeln, Verordnungen, Normen oder Gesetze haben. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Gerne können Sie uns per Mail (poelmann@psa-check) oder telefonisch (02309-2017767) erreichen. Wir Prüfen nicht nur, sondern für uns bedeutet eine Prüfdienstleistung, Sie von der Ausarbeitung bis zum Ende zu begleiten bzw. diese Tätigkeiten durchzuführen.