DGUV|BGR|Prüfungen

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Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Verordnungen, Regeln, Informationen zu Prüfungen und Arbeitssicherheit

DGUV Regeln | BG Regeln | Prüfungsvorschriften 

Dieses Verzeichnis und Zusammenstellung soll Ihnen dabei helfen, einen schnellen Überblick über die Regeln, Verordnungen und Informationen zu erhalten.
Dies sollte ein wichtiger Schritt zu Ihrer Arbeitssicherheit sein.
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BGR/GUV-R 198 / DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR) (bisherige ZH 1/709)

DGUV Regel 108-007 - Lagereinrichtungen und -geräte (bisher: BGR 234) 

DGUV Information 208-016 (BGI694/BGV D36)– Umgang mit Leitern und Tritten


Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)

TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen - Technische Regel für Betriebssicherheit - Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen, die durch Absturz von Personen bei der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln oder beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen entstehen können. Sie benennt beispielhaft   Maßnahmen,   die   zum   Schutz   von   Personen   bei   Tätigkeiten im Gefahrenbereich angewendet werden können.

TRBS 2121 Teil 1 Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten - Technische Regel für Betriebssicherheit - 

TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern - Technische Regel für Betriebssicherheit -

TRBS 2121 Teil 3 Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen - Technische Regel für Betriebssicherheit -

ASR 1.8 Verkehrswege

ASR A2.1 Schutz vor Absturz und 

Wir lassen Sie nicht alleine stehen, wenn Sie Fragen zu Regeln, Verordnungen, Normen oder Gesetze haben. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Gerne können Sie uns per Mail (poelmann@psa-check) oder telefonisch (02309-2017767) erreichen. Wir Prüfen nicht nur, sondern für uns bedeutet eine Prüfdienstleistung, Sie von der Ausarbeitung bis zum Ende zu begleiten bzw. diese Tätigkeiten durchzuführen.

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