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Schulungen | Ausbildungen

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Ausbildung zum Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 (ehem. BGG 906) für die Prüfung von PSA gegen Absturz.

Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Leitern & Tritte gemäß DGUV 208-016

Wiederholungsunterweisung - Anwendung von PSA gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198,199

Erstschulung / Basic - Anwendung von PSA gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198, 199

Termine Sachkundiger zur Prüfung von PSA gegen Absturz gemäß DGUV Grundsatz 312-906 Termine Wiederholungsunterweisung Anwender PSAgA DGUV Regel 112-198 / 199 Erstschulung / Basic Anwender PSAgA DGUV Regel 112-198 / 199 Termine Befähigte Person zur Prüfung von Leitern & Tritte gemäß DGUV 208-016
PSA Sachkundigen-Lehrgang gemäß DGUV 312-906 (ehem. BGG 906)

Der Sachkunde-Lehrgang für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (gemäß DGUV Grundsatz 312-906) ist ein theoretischer und praktischer Lehrgang aus je 16 Einheiten à 45 Minuten und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in unseren Schulungsräumen statt.
Der Lehrgang zum Sachkundigen für PSA gegen Absturz (PSAgA) ist für alle, die in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten und regelmäßige PSAgA Prüfungen und Beurteilungen übernehmen.

Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte gemäß DGUV I 208-016

Das Seminar zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritte ist ein theoretischer und praktischer Lehrgang aus je 8 Einheiten à 45 Minuten und findet an einem Tag in unseren Schulungsräumen statt.

Das Seminar vermittelt die verschiedenen Leiterarten, Normen, Vorschriften, Arbeitsschutzgesetze und die Prüfung von Leitern und Tritte. Es werden ein sicherer Umgang mit der Prüfungsdokumentation und den Prüfprotokollen geschult.

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